Nachhaltigkeit

Paola Malabaila, IT
Paola Malabaila,
IT
Chairwoman

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Im Mittelpunkt des European Green Deals stehen die EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten und die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Sie tragen dazu bei, die ehrgeizigen Umweltziele der EU zu erreichen und gleichzeitig Greenwashing zu verhindern. Als Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums wurde die EU-Taxonomie bereits 2018 vorgeschlagen. Es handelt sich um ein Klassifizierungssystem, das allen Wirtschafts- und Finanzakteuren ein gemeinsames Verständnis davon vermittelt, was in der EU als nachhaltige Wirtschaftsaktivität zu betrachten ist. Mit der Schaffung dieses harmonisierten Klassifizierungssystems möchte die EU Investoren, Unternehmen, Emittenten usw. dabei unterstützen, Investitionen in „nachhaltige“ Aktivitäten zu lenken. Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung wurde eine Plattform für nachhaltige Finanzen (PSF) als Beratungsgremium der Europäischen Kommission für die Ausarbeitung und Überprüfung technischer Kriterien für Screening und Vermeidung erheblicher Schäden (DNSH) eingerichtet.

Es wurde deutlich, dass EU-Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung einen bürokratischen und übermäßig komplexen Verwaltungsaufwand für Unternehmen, einschließlich KMU, mit sich bringen. Nach den Europawahlen 2024 verpflichtete sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen deshalb gemeinsam mit dem gesamten Kollegium der Kommissare, dafür zu sorgen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Rechtsvorschriften zu vereinfachen.

 

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Angesichts der ehrgeizigen Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik der EU, wie der EU-Taxonomie und der CSRD, sowie der Einstellung der Kunden zur Nachhaltigkeit kann der Bausektor nicht einfach „weitermachen wie bisher“. Nachhaltigkeitsaspekte werden stärker mit der Resilienz und dem Risikomanagement von Bauunternehmen verknüpft sein, insbesondere im Hinblick auf die Bewertung des gesamten Lebenszyklus von Bauwerken.

Eine verbesserte Transparenz durch Nachhaltigkeitsberichterstattung ist zwar ein wichtiger erster Schritt, dies allein reicht allerdings nicht aus. Entscheidend ist die Unterstützung nachhaltiger Geschäftstätigkeit von Bauunternehmen im Kernbereich ihrer Aktivitäten, nicht nur der exklusiven und separaten Berichterstattung. Um den nachhaltigen Wandel wirksam voranzutreiben, muss daher die Berichterstattung in einen Gesamtrahmen für nachhaltige Finanzen integriert werden. Dieser Rahmen würde es Unternehmen, die bei nachhaltigen Geschäftspraktiken eine Vorreiterrolle einnehmen, ermöglichen, Zugang zu besseren Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten. Finanzielle Anreize wie zinsgünstige Darlehen oder Vorzugsbedingungen für nachhaltige Bauprojekte könnten mehr Unternehmen dazu ermutigen, ihr Engagement im Nachhaltigkeitsbereich zu verstärken.

Die CSRD verpflichtet eigentlich nur große Unternehmen, einschließlich börsennotierter KMU, zur Offenlegung detaillierter Nachhaltigkeitsinformationen. Es besteht allerdings ein immenser Trickle-down-Effekt auf KMU, vor dem der Verband wiederholt gewarnt hat. Der enorme bürokratische Aufwand sowie der Zugang zu Finanzmitteln wurden indes als die Hauptprobleme für Unternehmen und als wesentliche Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeitskrise in Europa identifiziert. Die europäische Bauwirtschaft begrüßt daher das Omnibus-Vereinfachungspaket (OSP) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Straffung der EU-Taxonomie, der CSRD mit den Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) und der Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf die Nachhaltigkeit (CS3D) mit dem Ziel, sie in einen abgestimmten Rechtsrahmen zu integrieren, ist ein vielversprechender Ansatz. Es ist von entscheidender Bedeutung, Anreize für Unternehmen, in nachhaltige und klimafreundliche Aktivitäten zu investieren, mit einem angemessenen Detailgrad bei der Berichterstattung in Einklang zu bringen. Nur so können Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam gelingen.

In der Arbeitsgruppe „Nachhaltigkeit” koordiniert FIEC Aktivitäten, um sicherzustellen, dass die technischen Kriterien für Bautätigkeiten realistisch und anwendbar sind. Eine Zusammenfassung und eine Analyse von EU-Taxonomie und CSRD sind im FIEC-Intranet verfügbar. Um die EU-Gesetzgeber bei der Erarbeitung eines pragmatischen Omnibus-Vereinfachungspakets zu unterstützen, das die EU an der Spitze der Unternehmensnachhaltigkeit hält und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gewährleistet, wurde ein Überblick über die Situation des Bausektors erstellt. Er enthält Beispiele und Erkenntnisse aus Unternehmenssicht und zeigt konkrete Vereinfachungsmöglichkeiten auf.





Actions and key dates

22.06.2020

Veröffentlichung der Taxonomieverordnung im Amtsblatt der EU. Die Verordnung (EU) 2020/852 tritt am 12. Juli 2020 in Kraft.

 

12.10.2020

Plattform für nachhaltige Finanzen (PSF) – Erstes.Mandat, Erste Sitzung

21.04.2021

Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt zum Klimaschutz (Umweltziele 1-2)
Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag für eine Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
April-Paket zur nachhaltigen Finanzierung

18.01.2022

Delegierter Rechtsakt zum Klimaschutz tritt in Kraft, Berichterstattung über die Taxonomie-Eignung für Unternehmen im Anwendungsbereich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD)

30.03.2022

PSF veröffentlicht Empfehlungen für delegierten Rechtsakt zu technischen Screening-Kriterien (Umweltziele 3-6)

23.06.2022

FIEC-Reaktion auf die Empfehlungen der PSF zu den Umweltzielen 3-6

OKT 2022

PSF Ende des ersten.Mandats

DEZ 2022

FIEC-Reaktion auf den ergänzenden Bericht der PSF-TWG zu technischen Prüfkriterien (Kreislaufwirtschaft)

18.12.2022

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU: CSRD – Richtlinie (EU) 2022/2464 tritt am 5. Januar 2023 in Kraft (Berichterstattung über die Angleichung der Taxonomie an die Umweltziele 1-2)

FEB 2023

Plattform für nachhaltige Finanzen (PSF) – Zweites.Mandat, Erste Sitzung

JUN 2023

Neues Paket zur nachhaltigen Finanzierung
Verabschiedung des delegierten Rechtsakts zum Umweltschutz
Veröffentlichung der ersten Reihe europäischer Nachhaltigkeits-berichtsstandards (ESRS), delegierter Rechtsakt zur CSRD
Offener FIEC-Brief zum Paket für nachhaltige Finanzen und zum delegierten Umweltrechtsakt

27.11.2023

FIEC-Positionspapier (Aktualisierung) zur EU-Taxonomie und zu neuen Kriterien für die Kreislaufwirtschaft

JAN 2024

Delegierter Rechtsakt zum Umweltschutz tritt in Kraft

31.01.2025

FIEC-Positionspapier zum ersten Omnibus-Vereinfachungspaket: „A pragmatic Omnibus Simplification Package to put the EU at the forefront of Corporate Sustainability while ensuring the Competitiveness of Businesses“

06.02.2025

FIEC-Präsident Piero Petrucco nimmt am Rundtischgespräch zur Vereinfachung mit dem EU-Kommissar für Wirtschaft und Produktivität sowie Umsetzung und Vereinfachung, Valdis Dombrovskis, teil (Brüssel)

26.02.2025

Europäische Kommission veröffentlicht Vorschlag für erstes OSP zur Straffung der EU-Taxonomie, CSRD/ESRS*, Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CS3D) und den CO2-Grenzaus-gleichsmechanismus (CBAM)

MAR 2025

PSF Ende des zweiten.Mandats

10.07.2025

FIEC nimmt in Brüssel am Dialog zur Umsetzung der EU-Taxonomie mit der EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen und die Spar- und Investitionsunion, Maria Luís Albuquerque, teil.

29.09.2025

FIEC-Beitrag zur öffentlichen Konsultation zu den Entwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zur Vereinfachung der *Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS)

Q1/2026

PSF Beginn des dritten Mandats angekündigt