KOMMISSION ECO

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KOMMISSION ECO AKTIONEN UND WICHTIGE TERMINE 2018 - 2019

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Die Connecting Europe-Fazilität (CEF) ist ein spezielles Instrument für Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsinfrastrukturen. Sie hat für den Zeitraum 2014-2020 einen Haushalt von 29,9 Milliarden EUR: 23,1 Milliarden EUR (davon 10 Milliarden EUR aus dem Kohäsionsfonds) für Verkehr, 5,1 Milliarden EUR für Energie und 1 Milliarde EUR für Telekommunikation.

Im Juni 2018 machte die Europäische Kommission den Vorschlag, den CEF-Haushalt nach 2020 auf über 42 Milliarden EUR zu erhöhen. Das Budget für die Verkehrsinfrastruktur soll dem Vorschlag gemäß rund 30,6 Milliarden EUR betragen.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
FIEC befürwortet diese Gesamthaushaltslinie nachdrücklich und plädiert unter anderem für ein größeres Verkehrsbudget – entsprechend dem tatsächlichen Bedarf – sowie für den Erhalt hoher Kofinanzierungssätze. Diese Investition ist für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU unerlässlich.

Zudem nimmt FIEC seit Oktober 2017 an der Kampagne „mehr EU-Mittel für Verkehr – der beste Investitionsplan für Europa“ teil, die von Verbänden des Verkehrssektors eingeleitet wurde, um mehr Gehör für dieses Anliegen zu bekommen.

Aktionen und wichtigste Termine

Oktober 2017 – FIEC tritt der „CEF-Verkehrskoalition“ bei
Juni 2018 – Vorschlag der Europäischen Kommission
21/09/2018 - FIEC-Stellungnahme
03/12/2018 – (partielle) allgemeine Ausrichtung des Rates
12/12/2018 – Resolution des Europäischen Parlaments (Plenarsitzung)
07/12/2018 – (Partielle) politische Einigung im Trilog (die Genehmigung der genauen Beträge steht noch aus)

Im Mai 2017 machte die Europäische Kommission im Rahmen des ersten Mobilitätspakets den Vorschlag, die „Eurovignette“-Richtlinie zu überarbeiten, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Infrastruktur- und „externe“ Kosten (z.B. Umweltverschmutzung, Lärm, Verkehrsüberlastungen) auf ihrem Wegenetz zu erheben, und ihnen Anreize gibt, diese Mittel zugunsten von „nachhaltigem Verkehr“ zu verwenden.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
FIEC hat sich immer stark in dieses Thema eingebracht, das für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur von wesentlicher Bedeutung ist.
Ganz im Sinne des Legislativvorschlags ruft FIEC dazu auf, das „Benutzer-zahlt-“ und das „Verschmutzer-zahlt-Prinzip“ zu stärken.
Vor allem besteht FIEC darauf, dass die Mitgliedstaaten die daraus entstehenden Einnahmen für nachhaltige Verkehrsinfrastrukturen aufwenden, was bisher nur als Option vorgesehen ist.

Aktionen und wichtigste Termine

Mai 2017 – Vorschlag der Europäischen Kommission
27/11/2017 – FIEC-Stellungnahme
02/05/2018Abstimmungsempfehlungen der FIEC an das Europäische Parlament (TRAN)
25/10/2018Resolution des Europäischen Parlaments (Plenarsitzung)

Im Dezember 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission ein Legislativpaket, das einerseits darauf abzielte, die Kontrollen der nationalen Behörden bezüglich der Sicherheit und Konformität von harmonisierten / regulierten Produkten (darunter Bauprodukte) zu verstärken, und auf der anderen Seite den Marktzugang für nicht harmonisierte / nicht regulierte Produkte (darunter „bestimmte Bauprodukte“) unter Zugrundelegung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung zu erleichtern.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Plädoyer der FIEC war, dass die in diesen beiden Legislativvorschlägen vorgelegten Lösungen gegen die strukturelle Schwäche des Binnenmarkts für Waren nicht auf die speziellen Bedürfnisse des Bauproduktemarkts angepasst sind, da Bauprodukte spezieller von der Bauprodukteverordnung (EU/305/2011) abgedeckt sind.

FIEC forderte daher den Ausschluss von Bauprodukten aus dem Geltungsbereich des gesamten Pakets.

Zwar wurde diese Forderungen von den Mitgesetzgebern nicht berücksichtigt, jedoch scheint aus der Vorprüfung hervorzugehen, dass die Auswirkungen auf die Bauwirtschaft begrenzt sein werden.

Aktionen und wichtigste Termine

Dezember 2017 – Vorschlag der Europäischen Kommission
17/05/2018FIEC-Stellungnahme
November 2018 – Politische Einigung im Trilog über eine Verordnung „gegenseitige Anerkennung von Waren“
Februar 2019 – Politische Einigung im Trilog über eine Verordnung „Konformität und Durchsetzung“

Die Finanzierung von Infrastrukturen wird von einer Reihe von Initiativen gefördert bzw. beeinflusst, darunter der „Junker-Investitionsplan“, die Connecting Europe-Fazilität (siehe diesbezügliches MEMO), die Kohäsionspolitik, rechtliche Einschränkungen für Banken und Versicherungen, wenn sie in Infrastrukturvermögen investieren (Basel und Solvabilitätsregeln), etc.

Im Jahr 2014 rief Kommissionspräsident Juncker einen ehrgeizigen Investitionsplan ins Leben, der nach der Wirtschafts- und Finanzkrise das Wachstum und die Beschäftigung in der EU ankurbeln sollte. Im Juni 2018 schlug die Europäische Kommission vor, als Fortsetzung des Juncker-Plans das Programm InvestEU aufzustellen. Dieses soll für den Zeitraum 2021-2027 das einzige Instrument für EU-Politiken werden und anhand eines soliden Garantiesystems der EU für Investitionen hunderte Milliarden EUR des privaten Sektors freisetzen und mobilisieren. Zu den Prioritäten des Programms gehört die Förderung einer nachhaltigen Infrastruktur.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
FIEC hat sich immer stark in dieses Thema eingebracht, das für die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur von wesentlicher Bedeutung ist. Es ist für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von großer Bedeutung und im Hinblick auf Geschäftschancen auch für Bauunternehmen.

FIEC plädiert immer für starke Budgets und Strategien auf EU-Ebene, die allen EU-Ländern und allen Verkehrsträgern zugutekommen.

Aktionen und wichtigste Termine

Mai 2018 – Vorschläge der Europäischen Kommission zu den verschiedenen Fonds unter der Kohäsionspolitik
Juni 2018 – Vorschlag der Europäischen Kommission zum Programm InvestEU
März 2019 – FIEC-Treffen mit dem Französischen Bankenverband, der französischen Caisse des Dépôts et Consignation und Insurance Europe zu verschiedenen Fragen in Bezug auf die Infrastrukturfinanzierung
07/02/2019Abstimmungsempfehlungen der FIEC zur Kohäsionspolitik
20/03/2019 – Politische Einigung zum Programm InvestEU im Trilog

Seit Anfang 2018 konzentriert FIEC sich auf die entscheidende Frage der Instandhaltung der Verkehrsinfrastrukturen. In der Tat lässt sich in allen EU-Ländern beobachten, dass sich die Verkehrsinfrastruktur aus der Nachkriegszeit (und typischerweise Betonbrücken) in einem schlechten Zustand befindet, aber wenig auf einzelstaatlicher Ebene unternommen wird, um diese wesentlichen Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Sicherheit ihrer Bürger zu erhalten.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
FIEC plädiert dafür, dass ein Teil der EU-Mittel für Verkehrsinfrastrukturen auch die notwendige Instandhaltung, Sanierung und Erneuerung dieser Infrastrukturen abdecken sollte (also im Rahmen der Connecting Europe-Fazilität, dem InvestEU-Programm, etc.). Das ist allerdings nicht nur eine Frage der Finanzierung. Das Problem der Instandhaltung liegt sehr in der Zuständigkeit und Verantwortung der Mitgliedstaaten. Unter diesen Umständen will FIEC vor allem das Bewusstsein auf höchstmöglicher politische Ebene für dieses Problem wecken und dazu beitragen, Daten zum Zustand des Wegenetzes (d.h. der Brücken) zu sammeln, um den tatsächlichen Bedarf und letztendlich die erforderlichen Maßnahmen einschätzen zu können.

Aktionen und wichtigste Termine

23/04/2018 – FIEC-Sitzung zur Instandhaltung von Infrastrukturen
12/06/2018 – Treffen mit DG MOVE
25/09/2018 – Event zur Instandhaltung von Infrastrukturen in der fraktionsübergreifenden Gruppe ‚langfristige Investitionen“ des Europäischen Parlaments, von FIEC koorganisiert

26/03/2019 – FIEC-Sitzung zur Instandhaltung von Infrastrukturen
29/03/2019 – Treffen mit DG MOVE und DG GROW

In einem Kontext, in dem der Markt für öffentliche Auftragsvergaben in Europa für den Rest der Welt weit offen steht, während europäische Unternehmen im Gegensatz dazu in vielen Drittländern auf diverse Schranken stoßen, legte die Europäische Kommission im Januar 2016 einen Vorschlag vor, der vor Diskriminierungen gegen EU-Unternehmen abschrecken soll, indem Preisstrafen für Bewerber vorgesehen werden, die aus Ländern mit restriktiven oder diskriminierenden Maßnahmen oder Praktiken gegen Akteure aus der EU kommen.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
Allerdings gibt dieser Vorschlag der Europäischen Kommission die ausschließliche Befugnis, nach eigenem Ermessen auf diesem Gebiet zu ermitteln und Maßnahmen zu ergreifen.
Außerdem sind restriktive Maßnahmen gegen anormal preisgünstige Angebote von diesem Mechanismus ausgeschlossen.
Infolgedessen plädierten FIEC und EIC für die Rücknahme dieses Legislativvorschlags.

Aktionen und wichtigste Termine

Januar 2016 – (geänderter) Vorschlag der Europäischen Kommission
Februar 2016 – Gemeinsame Stellungnahme von FIEC und EIC
Juni 2018 Gemeinsame Abstimmungsempfehlungen von FIEC und EIC an das Europäische Parlament (INTA)

Der derzeitige Rechtsrahmen, der die Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe festlegt, besteht aus den drei 2014 verabschiedeten Richtlinien (2014/23/EU zu Konzessionen, 2014/24/EU zur „klassischen“ Auftragsvergabe und 2014/25/EU zur Vergabe öffentlicher Versorgungsaufträge). Diese Regeln sollen sicherstellen, dass öffentliche Vergabeverfahren auf transparente und faire Art und Weise erfolgen.

Da die Richtlinien aus 2014 Bestimmungen über die Entwicklung der elektronischen Auftragsvergabe enthalten, hat die Europäische Kommission eine Expertengruppe für die elektronischen Auftragsvergabe (EXEP) eingerichtet, die bei der Umsetzung dieser Regeln auf nationaler Ebene helfen soll.

Im Oktober 2017 veröffentlichte die Europäische Kommission zudem ein Paket mit größtenteils nicht zwingenden Rechtsmaßnahmen mit dem Zweck, bei der Umsetzung der Richtlinien zu helfen. Sie stellte insbesondere den „strategischen Nutzen“ der öffentlichen Auftragsvergabe und die Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber voran.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
In der Vergangenheit wurde die FIEC immer sehr stark zu diesem Thema mobilisiert, das für Bauunternehmen hinsichtlich der Geschäftsmöglichkeiten von entscheidender Bedeutung ist.
Seit seiner Gründung beteiligt sich FIEC aktiv an der EXEP. Was das Paket 2017 betrifft, so begrüßte die FIEC diese Maßnahmen, insbesondere die Professionalisierung der öffentlichen Auftraggeber, war aber skeptischer gegenüber der starken Förderung des "strategischen Auftragswesens" (d.h. einschließlich innovativer, grüner und sozial-gesellschaftlicher Kriterien). Diese letztgenannten Kriterien sind nicht klar definiert und weichen manchmal erheblich vom traditionellen Prinzip des Einkaufs zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis ab.

Aktionen und wichtigste Termine

2014 – Verabschiedung der Vergaberichtlinien
2014 – Einrichtung der Expertengruppe für die elektronische Auftragsvergabe (EXEP) der Europäischen Kommission
Oktober 2017 – Vergabepaket der Europäischen Kommission
04/05/2018Stellungnahme der FIEC zum Paket von 2017
Oktober 2018 – EXEP-Sitzung, Lissabon
03/10/2019 – Resolution des Europäischen Parlaments zum Paket von 2017 (Plenarsitzung)

Die Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für die Straßeninfrastruktur (2008/96/3G) legt einen Rahmen für die strukturierte und regelmäßige Sicherheitsprüfung der zum transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-T) gehörenden Verkehrsinfrastruktur durch die Mitgliedstaaten fest.

Im Mai 2018 machte die Europäische Kommission den Vorschlag einer Überarbeitung der Richtlinie mit dem Zweck, sie zu stärken und ihre Reichweite auszudehnen.

Durch die Reform wird der Geltungsbereich der derzeitigen Regeln über das TEN-T hinaus auf Autobahnen und andere Straßen des primären Verkehrsnetzes ausgedehnt. Die Richtlinie wird auch außerhalb von städtischen Gebieten liegende Straßen umfassen, die unter Verwendung von EU-Mitteln gebaut werden.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
FIEC plädierte für die Aufnahme von Brücken und Tunneln in den Geltungsbereich der überarbeiteten Richtlinie, und für das Konzept der strukturellen Leistungsfähigkeit der Straßeninfrastruktur. Der politischen Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament folgend, begrüßte FIEC die Ausdehnung der Reichweite der Richtlinie, die es erlauben wird, dass die Infrastruktursicherheit für mehr Straßen in Europa systematischer und proaktiver geprüft wird, was zu gezielten Investitionen beitragen wird. Transparenz und Überwachung werden verbessert und für Straßen, die große Städte und Regionen miteinander verbinden, werden dieselben hochentwickelten Sicherheitsverfahren gelten wie für das strategische Straßennetz der EU (TEN-T).

FIEC bedauerte jedoch, dass Brücken und Tunnel nur in einem Erwägungsgrund (4a) erwähnt sind. Darüber hinaus werden die Anhänge des Texts, in denen die Elemente genannt sind, die der Evaluierung und den Sicherheitsinspektionen unterzogen werden, keine Pflicht und bleiben unverbindlich.

Aktionen und wichtigste Termine

Mai 2018 – Vorschlag der Europäischen Kommission
13/11/2018 - FIEC-Stellungnahme (Abstimmungsempfehlungen)
03/12/2018 – Allgemeine Ausrichtung des Rates
10/01/2019 – Bericht des Europäischen Parlaments (TRAN)
27/02/2019 – Politische Einigung im Trilog

Im Mai 2017 machte die Europäische Kommission den Vorschlag, die Regeln für bestimmte soziale Aspekte im Straßengüterverkehr (Fahr- und Ruhezeiten), die mit der Verwendung von (digitalen) Fahrtenschreibern im Fahrzeug verbunden sind, zu überarbeiten.

Im Prinzip gelten derartig aufwändige und kostspielige Regeln nicht für die Fahrer von Bauunternehmen und Leicht-Lkw.

In manchen Ländern hat die Gesetzgebung allerdings einen weiter gefassten Geltungsbereich und umfasst auch „Baufahrer“, als würden sie zur Transportbranche gehören.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen
FIEC trat zusammen mit EBC (European Builders Confederation) für die Ausdehnung der bestehenden Ausnahmeregelungen ein, da es sich bei Bauunternehmen um kleine mobile Betriebe handelt, die einen begrenzten Umkreis abdecken, und nicht um Straßenverkehrsunternehmen. In manchen Fällen transportieren sie auch verderbliche Güter (man denke an Lieferbeton), die eindeutig nicht wie „normale“ Ware behandelt werden können.

Der Rat hat in seinen Standpunkt eine Ausnahmeregelung für Lieferbeton transportierende Fahrzeuge aufgenommen und das Europäische Parlament hat die bestehende Ausnahme ausgedehnt und eine neue mögliche Ausnahme für schwerere Baufahrzeuge eingefügt.
Die Frage ist, zu welchem Ergebnis die Trilog-Verhandlungen kommen werden.

Aktionen und wichtigste Termine

Mai 2017 – Vorschlag der Europäischen Kommission
Herbst 2017 bis Frühjahr 2019 Lobbyarbeit der FIEC beim Europäischen Parlament (Treffen, Positionspapiere, Abstimmungsempfehlungen, Pressemitteilungen) in Zusammenarbeit mit EBC (European Builders Confederation)
03/12/2018 – Allgemeine Ausrichtung des Rates
04/04/2019 – Resolution des Europäischen Parlaments (Plenarsitzung)