Technische Kommission (TEC)

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Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Der Vorschlag für eine überarbeitete Bauprodukteverordnung (CPR) war Teil der Initiative für nachhaltige Produkte (SPI) der Europäischen Kommission, eines umfassenderen Gesetzespakets zu nachhaltigen Produkten, das die Europäische Kommission im März 2022 vorgelegt hat.

Der Vorschlag zielte darauf ab, die zahlreichen Mängel des bestehenden Rechtsrahmens zu beheben (Probleme im Zusammenhang mit der Entwicklung und Anwendung harmonisierter Normen, Probleme bei der Qualität der Marktüberwachung, unzureichende Informationen zu Klima-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistung von Bauprodukten).

 

Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:

Die Bauproduktenverordnung ist der wichtigste Rechtsakt für Bauprodukte in der EU und legt die Regeln für die Vermarktung von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt fest. Gemäß unserer Analyse hätte der ursprüngliche Legislativvorschlag weitreichende und überwiegend negative Folgen für Bauunternehmer und KMU im Bausektor gehabt. Der Vorschlag hat den Anwendungsbereich der Verordnung auf eine größere Zahl von Wirtschaftsteilnehmern erweitert. Dabei sah der ursprüngliche Vorschlag Verpflichtungen für Bauunternehmer vor, die Produkte vor Ort herstellen für den unmittelbaren Einbau oder die direkte Installation in Bauwerken. Außerdem wurden den Bauunternehmern erhebliche Belastungen im Zusammenhang mit der Wiederverwendung von Produkten auferlegt. KMU wären von den neuen Auflagen im Zusammenhang mit der Leistungserklärung (DoP) und der Konformitätserklärung (DoC) besonders betroffen gewesen. FIEC hatte weitere Probleme festgestellt, wie beispielsweise das Fehlen kurzfristiger oder vorläufiger Lösungen für den seit langem bestehenden Rückstand bei harmonisierten Normen.

Die neue Bauproduktenverordnung hat das Ziel, die Produktivität im Bauwesen zu steigern, und ist ein Erfolg für die europäische Bauindustrie. FIEC begrüßt die Reduktion der Komplexität des Textes sowie den Fokus auf den freien Verkehr von Bauprodukten im Binnenmarkt. Direkte Installation, Demontage und Herstellung von Produkten „vor Ort“ wurden aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Das bedeutet für (kleinere) Bauunternehmer massive Kosten- und Zeitersparnisse. Außerdem wurde der Normungsprozess vereinfacht. Zusätzlich wurde ein neuer digitaler Produktpass (DPP) eingeführt: Produktinformationen müssen fortan in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden und die Auswirkungen auf die Umwelt offenlegen. Der Text richtet sich in erster Linie an Hersteller von Bauprodukten, und FIEC wird die Mitglieder informieren, sobald die Umsetzung voranschreitet und Ergebnisse auf Baustellen sichtbar werden.

Der CPR-Acquis-Prozess zur Aktualisierung der Produktnormen wird in den nächsten zehn Jahren fortgesetzt, und FIEC ist eng in die Arbeit der zuständigen Expertengruppe eingebunden.

Maßnahmen und wichtige Termine
30.03.2022
EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag zur Überarbeitung der CPR 305/2011
30.11.2022
FIEC Offener Brief zur Überarbeitung der Bauprodukteverordnung
09.12.2022
Gemeinsame Änderungsanträge der Industrie zusammen mit Construction Products Europe, dem Europäischen Bauverband (EBC) und Small Business Standards (SBS)
14.07.2023

Schreiben von FIEC: „Bauunternehmer in der neuen Bauprodukteverordnung“

30.01.2024

FIEC Pressemitteilung zur Begrüßung der vorläufigen Einigung zwischen den Co-Gesetzgebern (Europäisches Parlament, Mitgliedstaaten) und der EU-Kommission

10.04.2024

Europäisches Parlament verabschiedet neue Bauprodukteverordnung

05.11.2024

Rat der EU verabschiedet neue CPR

07.01.2025

Verordnung (EU) 2024/3110 tritt in Kraft (Anwendung ab 8. Januar 2026)

15.04.2025

Schreiben der FIEC zur Ermittlung des Normungsbedarfs zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors

   

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ist das wichtigste Rechtsinstrument der EU zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Sie wurde mit dem Ziel überarbeitet, die Treibhausgasemissionen und den Endenergieverbrauch bis 2030 deutlich zu senken und eine langfristige Vision für einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU bis 2050 festzulegen. Einige spezifische Ziele der Neufassung der EPBD sind die Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebestand, die Verbesserung der Informationen über Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, die Auflage für Neubauten, den Mindestenergieeffizienzstandard (ZEB) zu erfüllen, und das Ziel, dass alle Gebäude mit dem Klimaneutralitätsziel für 2050 in Einklang stehen. Die EPBD legt Mindestanforderungen für Nichtwohn- und Wohngebäude nach dem „Worst-First“-Ansatz fest, wobei zunächst die Renovierung der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz erfolgen soll. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich zu einem Ende fossiler Brennstoffe für Heizungen bis 2040 und zu einem Fahrplan zur Verringerung des Treibhauspotenzials (GWP) über den gesamten Lebenszyklus.

Die Neufassung der EPBD baut auf der EU-Strategie „Renovierungswelle“ auf und zielt darauf ab, die jährliche Renovierungsrate zu verdoppeln. Sie ist Teil des „Fit-for-55“-Pakets, mit dem die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um 55 Prozent gesenkt werden sollen.

Warum sich FIEC mit diesem Thema befasst:

Gebäude machen etwa 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU aus. Derzeit sind etwa 35 Prozent des EU-Gebäudebestands älter als 50 Jahre, und fast 75 Prozent sind ineffizient. Die jährliche Renovierungsrate stagniert bei etwa 0,4 bis 1,2 Prozent. Die Renovierung des Gebäudebestands kann zu erheblichen Energieeinsparungen führen und Investitionen in Energieeffizienz können die Baukonjunktur ankurbeln. Insbesondere KMU würden davon profitieren. Im Rahmen der EU-Renovierungswelle unterstrich die EU-Kommission die Entwicklung eines Fahrplans bis 2050 zur Reduzierung der WLC-Emissionen von Gebäuden.

Das „Fit-for-55“-Paket birgt großes Potenzial für die Bauindustrie, wird aber auch weitreichende Auswirkungen auf die Lieferketten im Bauwesen haben. Eine Analyse des „Fit for 55”-Pakets ist auf der FIEC-Website und im Intranet verfügbar. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Wohnraumkrise wurde jedoch wiederholt vor den hohen Investitionskosten für Renovierungen, dem Mangel an qualifizierten Arbeitskräften und den Auswirkungen der EPBD auf die Baukosten gewarnt.

FIEC begleitet die Umsetzung in den Mitgliedstaaten und ist an der EPBD-Komitologie beteiligt.

Maßnahmen und wichtige Termine
15.12.2021

Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der EPBD

30.03.2022

FIEC Positionspapier zur Neufassung der EPBD

14.02.2023

FIEC-Reaktion auf den Standpunkt des EU-Parlaments zum EPBD-Vorschlag

30.08.2023

FIEC unterzeichnet branchenübergreifenden Aufruf zur Verabschiedung der EPBD

18.01.2024

Teilnahme der FIEC an der „Renovierungswoche” der belgischen EU-Ratspräsidentschaft

12.04.2024

FIEC Pressemitteilung zur endgültigen Verabschiedung der neuen EPBD

08.05.2024

Veröffentlichung im Amtsblatt der EU: Die Richtlinie (EU) 2024/1275 tritt am 28. Mai 2024 in Kraft (Frist für die Umsetzung in nationales Recht: 29. Mai 2026)

20.05.2025

FIEC nimmt am High-Level Stakeholder Dialogue zur Energieeffizienz mit dem Kommissar für Energie und Wohnungswesen Dan Jørgensen teil

30.06.2025

EPBD-Umsetzungspaket und Leitlinien für Mitgliedstaaten von der EU-Kommission veröffentlicht

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Häufigere und schwerere Extremwetterereignisse gehören zu den drängendsten Herausforderungen unserer Zeit und stellen eine globale Bedrohung dar. Klimarisiken gefährden die Energie- und Ernährungssicherheit, Ökosysteme, Infrastruktur, Wasserressourcen, Finanzstabilität und menschliche Gesundheit in der gesamten EU. Viele dieser Risiken haben bereits ein kritisches Ausmaß erreicht und könnten ohne entschiedene Maßnahmen katastrophale Folgen haben.

Im Jahr 2019 hat die EU-Kommission ihre Strategie für nachhaltiges Wachstum, den European Green Deal, auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen und zu einer Kreislaufwirtschaft umzugestalten. Während der vorangegangenen Legislaturperiode wurde jedoch deutlich, dass eine solche Strategie ohne Berücksichtigung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit nicht umgesetzt werden kann. Daher wurde Anfang 2025 ein Clean Industrial Deal verabschiedet, der die Politikgestaltung der EU während der neuen Amtszeit leiten soll. Der geplante Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie (IAA) wurde als Teil dieser neuen Wachstumsstrategie angekündigt. Er befasst sich mit der Dekarbonisierung der Industrie und dem Zugang zu Energie mit dem Ziel, die Schaffung von Leitmärkten für die Entwicklung sauberer und resilienter industrieller Technologien und Produkte in Europa zu unterstützen. Ein Schwerpunkt wird auf der Dekarbonisierung energieintensiver Industrien liegen, um die Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Heute sind Emissionsreduktionen allzu oft das Ergebnis einer Verringerung der Produktionsleistung und nicht einer Steigerung der Effizienz und einer Dekarbonisierung der Herstellungsprozesse. Um dies zu überwinden, zielt der IAA darauf ab, die mangelnde Nachfrage nach sauberen Industrieprodukten zu aktuellen Preisen im Vergleich zu ihren konventionellen Alternativen zu beheben.

 

Warum sich FIEC mit diesem Thema befasst:

Von besonderer Bedeutung für die europäische Bauindustrie ist das Ziel der EU-Kommission, „grüne“ Produktlabels für Industrieprodukte zu entwickeln, begleitet von Anreizsystemen. Zu den Instrumenten des IAA gehört die Entwicklung eines Rahmens für freiwillige Labels zum CO2-Fußabdruck von Stahl und Zement. Diese „grünen“ Labels könnten als verpflichtende Kriterien mit der privaten und öffentlichen Beschaffung verknüpft werden.

Die Emissionen des Bausektors werden auf 5 bis 12 Prozent der Gesamtemissionen geschätzt, wobei der überwiegende Teil mit der Gewinnung und Herstellung von Baustoffen zusammenhängt. Die Verringerung des CO2-Fußabdrucks von Bauprodukten ist daher von entscheidender Bedeutung. Die Bauwirtschaft gilt als einer der Anwendungsbereiche, da sie große Mengen kohlenstoffintensiver Materialien verwendet. Allerdings beziehen Bauunternehmer bereits kohlenstoffarme Alternativen, die auch in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft klare Vorteile bieten.

Das übergeordnete Ziel der Bauindustrie ist es, Materialien mit dem geringsten CO2-Fußabdruck zum wettbewerbsfähigsten Preis zu kaufen, stets auf der Grundlage wichtiger technischer Eigenschaften. FIEC ist daher besorgt über inkonsistente Kennzeichnungssysteme und unterstützt die Verwendung etablierter Regulierungsinstrumente im Rahmen der Bauprodukteverordnung (CPR) und der Norm EN15804. Jedes künftige System muss mit den bestehenden Rechtsvorschriften vereinbar sein.

 

Maßnahmen und wichtige Termine
11.12.2019

EU-Kommission veröffentlicht den European Green Deal

20.02.2024

FIEC unterzeichnet die Antwerpener Erklärung

26.02.2025

Veröffentlichung der Mitteilung der EU-Kommission zum Clean Industrial Deal

04.03.2025

FIEC-Präsident Piero Petrucco nimmt am strategischen Dialog über die Zukunft des Stahlsektors mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teil

11.07.2025

FIEC-Positionspapier zur Dekarbonisierung im Bauwesen veröffentlicht

Q4/2025

Geplante Veröffentlichung des Vorschlags zum Industrial Accelerator Act (IAA)

Q2/2026

EU-Kommission plant Veröffentlichung eines Vorschlags zur Überarbeitung der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge

   

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Trotz der vieler Bemühungen schreiten der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosysteme weiter voran und stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Menschen, die Wirtschaft und das Klima dar. Dies wurde beispielsweise in Berichten des IPCC ausführlich dokumentiert. Es besteht dringender Handlungsbedarf, um die Natur und die biologische Vielfalt in der gesamten EU durch die Festlegung gemeinsamer Ziele und koordinierter Maßnahmen wiederherzustellen.

Im Jahr 2019 hat die EU-Kommission den European Green Deal, mit den Zielen der Wiederherstellung der Natur, der Verbesserung der biologischen Vielfalt und des Schutzes der europäischen Böden auf den Weg gebracht. Aufbauend auf dieser Strategie wurden Gesetzesvorschläge zur Wiederherstellung der Natur (Juni ‘22) und zur Bodenüberwachung (Juli ‘23) verabschiedet.

Das Renaturierungsgesetz verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 Wiederherstellungsmaßnahmen für mindestens 20 Prozent der jeweiligen Land- und Meeresflächen durchzuführen. Die Maßnahmen müssen außerdem mindestens 30 Prozent aller Lebensraumtypen betreffen, die sich bis 2030 nicht in einem guten Zustand befinden, wobei dieser Anteil bis 2040 auf 60 Prozent und bis 2050 auf 80 Prozent steigen soll. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, nationale Wiederherstellungspläne zu erstellen.

Das Bodenschutzgesetz zielt darauf ab, bis 2050 gesunde Böden in der gesamten EU zu erreichen. Es soll wesentliche Bodenfunktionen wiederherstellen, um die Klimaneutralität zu unterstützen und die Klimaresilienz zu verbessern, damit die Böden weiterhin ihre wichtigen ökologischen und wirtschaftlichen Funktionen erfüllen können.

 

Warum sich FIEC mit diesem Thema befasst:

FIEC fordert einen pragmatischen, rechtlich fundierten und effizienten Ansatz für ökologische Nachhaltigkeit. Die Dringlichkeit wird durch die Wohnraumkrise unterstrichen: Seit 2015 sind die Immobilienpreise um mehr als 20 Prozent gestiegen, während die Baugenehmigungen in nur fünf Jahren um über 20 Prozent zurückgegangen sind. Als zentrale Herausforderung wurden die Gesamtkosten identifiziert. Die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und die Förderung von Sekundärbaustoffen sind unerlässlich, um Kosten zu senken und nachhaltiges Bauen zu fördern.

In Bezug auf Genehmigungsverfahren weist FIEC auf Redundanzen bei den Umweltprüfungen hin, die gemäß den Richtlinien über strategische Umweltprüfungen über Umweltverträglichkeitsprüfungen erforderlich sind. Die Forderung nach Prüfungen sowohl während der Ausarbeitung lokaler Stadtentwicklungspläne als auch in der Projektphase erhöht den Verwaltungsaufwand, führt zu Verzögerungen und verursacht zusätzliche Kosten.

FIEC unterstützt die Ziele gesunder Böden und eines geringeren Flächenverbrauchs. Die Umsetzung muss den Mitgliedstaaten jedoch genügend Flexibilität lassen, um Maßnahmen auf praktische und wirtschaftlich tragbare Weise anzuwenden. Strengere Vorschriften für Landnutzung und Renaturierung bergen die Gefahr, dass Bauland knapper und teurer wird. So ist beispielsweise der Grundsatz der Nichtverschlechterung äußerst anspruchsvoll, und FIEC fordert eine sorgfältige Abwägung lokaler, sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Faktoren.

 

Maßnahmen und wichtige Termine
23.02.2023
FIEC-Positionspapier zum Renaturierungsgesetz veröffentlicht
19.10.2023
FIEC-Positionspapier zum Bodenschutzgesetz veröffentlicht
06.11.2024
FIEC-Abstimmungsempfehlung an die Mitglieder des Europäischen Parlaments zur Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Entwaldungsverordnung
22.08.2025
FIEC-Beitrag zur Festlegung EU-weiter Abfallende-Kriterien
27.10.2025
Veröffentlichung des FIEC-Positionspapiers zur Vereinfachung der Umweltgesetzgebung und Förderung der Kreislaufwirtschaft
Q4/2025
EU-Kommission plant Veröffentlichung einer Initiative zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften im Umweltbereich

 

Kurzbeschreibung und Hauptziele:

Im Laufe der Jahre hat die EU mehrere Rechtsvorschriften im Bereich Wasserschutz und -qualität verabschiedet. Das Hauptziel der EU besteht darin, allen Europäern Zugang zu qualitativ hochwertigem und ausreichendem Wasser zu gewährleisten und den guten Zustand aller Gewässer in ganz Europa zu garantieren. Ziel ist eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung, die Verringerung der Wasserverschmutzung und der Schutz aquatischer Ökosysteme.

Seit 2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU das wichtigste Wassergesetz in Europa. Sie wurde durch andere EU-Rechtsvorschriften wie die Grundwasserrichtlinie (GWR), die Trinkwasserrichtlinie (TWR), die Kommunale Abwasserrichtlinie (RKT) und die Hochwasserrichtlinie ergänzt. Während diese Maßnahmen in erster Linie auf die Wasserqualität und Schadstoffe ausgerichtet waren, rücken nun auch die Wasserbewirtschaftung, Wasserknappheit, Dürren und andere extreme Wetterereignisse stärker in den Fokus.

Im Jahr 2023 veröffentlichte der Beratende Ausschuss für industrielle Veränderungen (CCMI), ein Gremium des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), Pläne für einen „EU-Blue-Deal“, um die Wasserkrise politisch zu priorisieren. Nach der Wiederwahl von Ursula von der Leyen zur Kommissionspräsidentin wurde die Entwicklung einer Strategie zur Wasserresilienz in den Arbeitsplan für das neue Mandat aufgenommen. Mit der Schwedin Jessika Roswall wurde eine eigene Kommissarin für Umwelt, Wasserresilienz und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft ernannt.

 

Warum sich FIEC mit diesem Thema befasst:

Bauunternehmen sehen sich mit einer wachsenden Zahl von Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasserstress, Wasserüberschuss und Wasserqualität konfrontiert. Extreme Wetterereignisse wie Dürren und Starkregenfälle treten immer häufiger auf und stellen Bestandsbauten mit großen Schäden und hohen Versicherungskosten vor enorme Herausforderungen. Um diesen Situationen zu begegnen, sind Hochwasserschutzmaßnahmen und andere Wassermanagementsysteme erforderlich. Leckagen tragen dabei wesentlich zu Wasserknappheit und -verlusten bei: Im Durchschnitt gehen 23 Prozent des aufbereiteten Wassers in der öffentlichen Wasserversorgung verloren.

Auf Baustellen ist der Wasserverbrauch relativ gering, da Wasser hauptsächlich zum Anmischen von Mörtel und zur Reinigung von Geräten verwendet wird. FIEC fordert daher einen sektoralen Ansatz mit individuellen Meilensteinen und Fahrplänen. Darüber hinaus müssen die politischen Entscheidungsträger die entscheidende Rolle der Bauunternehmen bei Bau und Instandhaltung von Wasserinfrastrukturen anerkennen. Mit einem geeigneten Rahmen stellt der Wassersektor ein enormes Geschäftsfeld für die Bauwirtschaft dar. Die Versorgung mit sauberem Wasser ist jedoch eine öffentliche Dienstleistung, weshalb die Wasserinfrastruktur hauptsächlich für öffentliche Einrichtungen bereitgestellt wird. Um die identifizierten Herausforderungen anzugehen und Ressourcen effizient zu nutzen, sind umfangreichere und besser planbare Finanzmittel erforderlich, damit Investitionen in die Reparatur und Instandhaltung von Wassernetzen, Kanalisationsnetzen und hydraulischen Infrastrukturen getätigt werden können. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Umsetzung und Durchsetzung bestehender Gesetze auf nationaler Ebene gewidmet werden.

 

Maßnahmen und wichtige Termine
26.10.2023
EESC fordert eine neue und umfassende Wasserstrategie für Europa
27.02.2024
Gemeinsamer Aufruf von FIEC und EIC für einen European Blue Deal
04.03.2025
FIEC-Beitrag zur öffentlichen Konsultation über eine Strategie zur Wasserresilienz
16.05.2025
FIEC-Jahreskonferenz in Athen zu Lösungen für Wasserresilienz
04.06.2025
Europäische Strategie zur Wasserresilienz der EU-Kommission veröffentlicht
02.09.2025
FIEC-Prioritäten zur Wasserresilienz werden dem Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, vorgestellt
20.10.2025
FIEC-Positionspapier zu Lösungen der Bauindustrie veröffentlicht