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Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Mit der Verordnung (EU) 2019/1149 vom 20. Juni 2019 wurde die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) eingerichtet. Die Hauptziele der ELA sind die Verbesserung des Zugangs von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten in den Bereichen Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der sozialen Sicherheit, eine Stärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts, einschließlich der Erleichterung von konzertierten und gemeinsamen Inspektionen (CJIs), sowie die Vermittlung und Erleichterung von Lösungen bei Streitigkeiten zwischen nationalen Behörden.
Die ELA wird von einem Verwaltungsrat geleitet, und FIEC ist Mitglied der Interessengruppe, die eine beratende Funktion hat. Darüber hinaus wurden mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet, u.a. zur Verbesserung der Informationen von Behörden für Unternehmen und Arbeitnehmer, zu gemeinsamen Inspektionen und zur Vermittlung.
Außerdem wurden 2021 wichtige eigenständige Gremien, in denen FIEC bereits vertreten war und die sich mit Mobilitätsfragen befassten, in die ELA integriert: der Sachverständigenausschuss für Entsendungen der EU-Kommission und die EU-Plattform gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Die Mobilität innerhalb des Binnenmarktes ist für Bauunternehmen von entscheidender Bedeutung. Sie ist aber auch eine Quelle betrügerischer Praktiken, unter anderem aufgrund der Schwierigkeiten bei der Kontrolle und der mangelnden Koordination zwischen den Behörden. Dies beeinträchtigt seriöse Unternehmen und ihre Möglichkeit, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen zu agieren.
Seriöse Unternehmen leiden unter dem Mangel oder dem schwierigen Zugang zu Informationen in diesem Bereich. Es ist deshalb wichtig, dass sich FIEC eine Präsenz in dieser neuen Behörde (d.h. in der Interessengruppe) gesichert hat.
Darüber hinaus widmete die ELA in den Jahren 2023 und 2024 eine Reihe von Aktivitäten dem Bausektor, darunter eine Kampagne zum Thema Entsendung, die von Oktober 2023 bis zum Frühjahr 2024 lief.
FIEC beteiligt sich aktiv an allen Aktivitäten der ELA. So sind beispielsweise Studien und Berichte über Arbeitnehmer aus Drittstaaten, Untervergabe oder Arbeitsvermittlung für die Bauwirtschaft von besonderem Interesse.
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16.10.2019
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Gründung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). |
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2023-2024
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ELA startet ein Jahr mit Aktivitäten, die speziell auf den Bausektor ausgerichtet sind, darunter eine Kampagne zur Entsendung von Beschäftigten im Baugewerbe (#EU4FairConstruction). |
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26.04.2023
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FIEC und EFBWW leiteten die ELA-Plattform-Untergruppe zum Thema „Bewertung von Sozialausweisen als Instrument zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, auch in Unterauftragsketten“. |
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18.01.2024
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Das Europäische Parlament verabschiedet eine Entschließung zur Überarbeitung des ELA-Mandats |
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25.01.2024
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FIEC nimmt an der von der belgischen EU-Ratspräsidentschaft organisierten hochrangigen Konferenz zum Thema „Faire Mobilität in der EU und die Rolle der ELA“ teil. |
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26.03.2024
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Die ELA organisiert gemeinsam mit FIEC und EFBWW einen Workshop zum Thema Bauwesen. |
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27.06.2024
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Fünf Jahre Bestehen der ELA – Jahreskonferenz in Brüssel. |
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13.02.2025
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Die ELA organisiert gemeinsam mit FIEC und EFBWW einen zweiten Workshop zum Thema Bauwesen. |
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26.05.2025
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Die Europäische Kommission veröffentlicht ihren Bewertungsbericht über die ELA, einschließlich möglicher Wege zur Stärkung ihres Mandats. |
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Herbst 2025
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Die Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu bekundet ihre Absicht, das Mandat der ELA zu stärken. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Die für soziale Rechte und Kompetenzen, hochwertige Arbeitsplätze und Vorsorge zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu wurde damit beauftragt, die Arbeitskräftemobilität im EU-Binnenmarkt weiter zu erleichtern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Vorschriften mit Unterstützung einer starken und mit Befugnissen ausgestatteten Europäischen Arbeitsbehörde ordnungsgemäß durchgesetzt werden. Darüber hinaus gibt es laut den Berichten von Letta und Draghi Spielraum für eine weitere Modernisierung, Vereinfachung und Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit. Vor diesem Hintergrund kündigte Roxana Mînzatu an, dass sie im zweiten Quartal 2026 ein Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität vorlegen wird.
Nach den vorliegenden Informationen beabsichtigt Mînzatu folgende Themen anzugehen:
- Die Arbeit und das Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA)
- Die Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit und die Einführung des Europäischen Sozialversicherungsausweises (ESSPASS)
- Rechtssicherheit bei der Entsendung von Beschäftigten aus Drittstaaten
- Missbräuchliche Praktiken und Betrug in Unterauftragsketten in risikobehafteten Sektoren
- Die automatische Anerkennung von Berufsqualifikationen
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Die Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU war schon immer ein vorrangiges Thema für die Bauwirtschaft. Etwa die Hälfte der Entsendungen innerhalb des Binnenmarktes entfallen auf das Baugewerbe, weshalb entsprechende Vorschriften und Initiativen erhebliche Auswirkungen auf Bauunternehmen haben können. In den letzten Jahren hat auch die Entsendung von Beschäftigten aus Drittstaaten zugenommen. Das zieht die Aufmerksamkeit des Verbandes auf sich, da es in der EU einen Mangel an Arbeitskräften gibt und diese Beschäftigten zudem stärker von Ausbeutung am Arbeitsplatz bedroht sind.
Der Überarbeitungsprozess der bestehenden Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit (883/2004 und 987/2009) dauert seit vielen Jahren an. In dieser Angelegenheit konzentrierte sich FIEC darauf, die Zuverlässigkeit der A1-Formulare zu verbessern – insbesondere durch die Beibehaltung der obligatorischen Vorabmeldung an die entsendenden Mitgliedstaaten – und weitere Erleichterungen bei Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften. Da in dieser Angelegenheit keine Fortschritte erzielt werden, konzentrierte sich die Europäische Kommission auf die Digitalisierung der Verfahren, beispielsweise mit dem ESSPASS-Pilotprojekt und dem Vorschlag für eine gemeinsame elektronische Erklärung für die Entsendung von Beschäftigten, der derzeit zwischen dem EU-Parlament und dem Rat diskutiert wird.
Auch das Thema Untervergabe ist umstritten, seitdem die Gewerkschaftsseite eine Kampagne gestartet hat und diesem Geschäftsmodell alle möglichen Missbräuche und Betrügereien vorwirft. Die Umsetzung und Durchsetzung der Vorschriften zum Wohle eines fairen Arbeitsmarktes haben höchste Priorität. FIEC besteht darauf, dass eine Begrenzung der Anzahl der Untervergabeebenen auf EU-Ebene nicht der richtige Weg ist.
Im Interesse einer gesunden und mobilen Bauwirtschaft fordert FIEC eine bessere Information von Unternehmen und Beschäftigten über ihre Rechte und Pflichten, eine bessere Durchsetzung der bestehenden umfassenden Vorschriften – mit Hilfe von sektoralen Sozialausweisen, sofern diese existieren – eine bessere Anerkennung von Berufsqualifikationen zur Erleichterung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und eine positive Orientierungshilfe für die Einstellung und Integration von Beschäftigten aus Drittstaaten. Darüber hinaus muss die Digitalisierung von Verfahren und Daten darauf abzielen, die Abläufe innerhalb der Unternehmen zu vereinfachen, ohne die Durchsetzung und Kontrolle zu gefährden.
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14.03.2025
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Gemeinsamer Besuch der Großbaustelle Oosterweel (Belgien) von FIEC und EFBWW mit der EU-Exekutiv-Vizepräsidentin Mînzatu – Ein Plan für faire Arbeitskräftemobilität wird angekündigt. |
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29.01.2025
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Gemeinsame Pressemitteilung von FIEC und EFBWW veröffentlicht zugunsten einer obligatorischen Vorabmeldung für die Entsendung von Beschäftigten im Rahmen der Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Koordinierung der sozialen Sicherheit. |
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10.06.2025
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FIEC-Stellungnahme zur E-Declaration bei Arbeitnehmerentsendungen veröffentlicht. |
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17.07.2025
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Der Europaabgeordnete Johan Danielsson (S&D-SE) veröffentlicht einen Initiativbericht über die Begrenzung von Unteraufträgen und Arbeitsvermittlern. |
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16.09.2025
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FIEC-Stellungnahme zur Vergabe von Unteraufträgen im Bauwesen veröffentlicht. |
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16.09.2025
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FIEC nimmt am Umsetzungsdialog über ein Paket zur fairen Arbeitskräftemobilität teil, der von der EU-Exekutiv-Vizepräsidentin Mînzatu geleitet wird. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Die Bauwirtschaft meldet in den meisten EU-Mitgliedstaaten einen Arbeitskräftemangel. Der Arbeitskräftemangel im Baugewerbe ist heute fast dreimal so hoch wie vor zehn Jahren. Zusätzlich sehen sich Bauunternehmen mit einem Fachkräftemangel und Qualifikationslücken konfrontiert. Die Europäische Kommission nimmt dieses Problem ernst und hat mehrere Initiativen vorgeschlagen:
- Am 20. März 2024 legte die Europäische Kommission eine Mitteilung zum Thema „Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite in der EU: ein Aktionsplan“ Sie konzentriert sich auf fünf wichtige Politikbereiche für Maßnahmen auf EU-, nationaler, regionaler und Sozialpartner-Ebene: Unterstützung der Aktivierung unterrepräsentierter Personen auf dem Arbeitsmarkt; Förderung von Qualifikationen, Ausbildung und Bildung; Verbesserung der Arbeitsbedingungen; Verbesserung der fairen Mobilität von Beschäftigten und Lernenden innerhalb der EU; Gewinnung von Talenten aus Ländern außerhalb der EU.
- Am 5. März 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung zur „Union der Kompetenzen“. Diese umfasst vier Hauptbereiche: Aufbau von Kompetenzen für hochwertige Arbeitsplätze und Lebensqualität, Weiterqualifizierung und Umschulung, Verbreitung von Kompetenzen durch die Freizügigkeit von Personen innerhalb der EU sowie Gewinnung, Entwicklung und Bindung von Talenten.
- Schließlich hat die Europäische Kommission auch eine Verordnung zur Einrichtung eines EU-Talentpools vorgeschlagen, um Beschäftigte aus Drittländern anzuwerben. Der Vorschlag zielt auf vorrangige Arbeitsplätze ab, von denen viele im Bausektor liegen.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Die Probleme des Arbeits- und Fachkräftemangels im Bauwesen sind für FIEC von entscheidender Bedeutung. Sie erschweren Unternehmen die Suche nach Arbeitskräften und gefährden die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Branche.
Das Thema Arbeits- und Fachkräftemangel wird auch im Rahmen des sozialen Dialogs mit der EFBWW (Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter) diskutiert und in EU-Projekten behandelt.
Viele der auf EU-Ebene vorgeschlagenen Lösungen sind für Bauunternehmen von größtem Interesse: Anerkennung von Qualifikationen, Verbesserung und Aktualisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Arbeitsbedingungen, Lehrlingsausbildung, Erleichterung der Mobilität innerhalb des EU-Binnenmarkts, Arbeitsmarktzugang von Drittstaatsangehörigen.
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MAI 2023
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Verabschiedung der "neuen" Entsenderichtlinie 2018/957/EG. |
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10.10.2023
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FIEC-Positionspapier zum Arbeitskräftemangel in der Bauwirtschaft veröffentlicht |
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21.02.2024
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FIEC nimmt an einer von der Europäischen Kommission organisierten Anhörung zum Thema Arbeits- und Fachkräftemangel teil. |
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20.03.2024
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Veröffentlichung der Mitteilung der Europäischen Kommission zum Thema „Arbeitskräftemangel und Qualifikationsdefizite in der EU: ein Aktionsplan |
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MAI 2024
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Veröffentlichung des „EURES-Berichts 2023 über Arbeitskräftemangel und -überschüsse” mit Schwerpunkt auf dem Baugewerbe. |
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02.10.2024
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FIEC-Positionspapier zum EU-Talentpool veröffentlicht. |
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14.11.2024
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DESOCO-2-Sitzung zum Thema Arbeitskräftemangel. |
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03.03.2025
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FIEC-Präsident Piero Petrucco nimmt an einem Treffen mit der Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu zum Thema „Union der Kompetenzen“ teil. |
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05.03.2025
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Gemeinsame Erklärung von FIEC und EFBWW zum Arbeits- und Fachkräftemangel veröffentlicht. |
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05.03.2025
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Kommunikation zur Union der Kompetenzen veröffentlicht. |
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OKT 2025
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FIEC aktualisiert Positionspapier zum Arbeitskräftemangel in der Bauwirtschaft. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
In ihren politischen Leitlinien für 2024–2029 kündigte die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, die damals für eine zweite Amtszeit an der Spitze der Europäischen Kommission kandidierte, einen umfassenden Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze an. Der Schwerpunkt soll auf der Förderung fairer Löhne, hoher Gesundheits- und Sicherheitsstandards, guter Arbeitsbedingungen und fairer Arbeitsplatzwechsel liegen.
Der Fahrplan wird als Mitteilung der Kommission vorgelegt und ist in drei Säulen strukturiert:
- Faire Arbeitsbedingungen
- Digitalisierung
- Faire Übergänge
Die Initiative ist für das vierte Quartal 2025 angekündigt. Die Europäische Kommission plant außerdem ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze für 2026, dessen Umrisse jedoch noch unklar sind.
Warum sich FIEC mit diesem Thema befasst:
Der von Ursula von der Leyen angekündigte Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze wird viele Themen behandeln, die für FIEC und die nationalen Mitgliedsverbände von vorrangiger Bedeutung sind. In der Mitteilung kann die Kommission mehrere Initiativen ankündigen, mit Gesetzescharakter oder nicht, die für die Bauwirtschaft relevant sind, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (psychosoziale Risiken, Auswirkungen des Klimawandels usw.), künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz, Untervergabe, Arbeitskräftemobilität usw.
Die Gewerkschaftsseite fordert neue Vorschriften zu einer Vielzahl an Themen, wie z. B. eine Richtlinie über einen gerechten Übergang in der Arbeitswelt, eine Verordnung für Arbeitsvermittler und die Begrenzung der Vergabe von Unteraufträgen oder eine europäische Richtlinie zur Verhinderung psychosozialer Risiken und von Online-Belästigung und -Shaming am Arbeitsplatz.
Im Fall das FIEC solche Herausforderungen am Arbeitsplatz anerkennt sollte der Schwerpunkt eher auf der Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften und der Unterstützung von Unternehmen und Sozialpartnern liegen als auf der Verabschiedung neuer EU-Vorschriften.
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Juli 2024
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Ankündigung eines Fahrplans für hochwertige Arbeitsplätze durch Ursula von der Leyen. |
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16.04.2025
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FIEC nimmt an einer Anhörung zum Thema hochwertige Arbeitsplätze mit der Exekutiv-Vizepräsidentin Roxana Mînzatu teil. |
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05.05.2025
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FIEC nimmt an einer von der Europäischen Kommission organisierten Anhörung zum Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze teil. |
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01.07.2025
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FIEC-Positionspapier zum Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze veröffentlicht. |
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Letztes Quartal 2025
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Veröffentlichung einer Mitteilung der Europäischen Kommission zum Fahrplan für hochwertige Arbeitsplätze erwartet. |
Kurzbeschreibung und Hauptziele:
Trotz des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Arbeitsunfälle und berufsbedingten Erkrankungen zeigen die Statistiken deutlich, dass das Bauwesen nach wie vor zu den Branchen gehört, in denen noch weiterer Verbesserungsbedarf besteht. Gute Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz haben für die EU-Kommission höchste Priorität.
Das Thema umfasst viele Elemente, wobei FIEC insbesondere die Folgenden begleitet:
- Asbest
- Die Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD) (u.a. alveolengängiges kristallines Siliziumdioxid, Blei, PAKs)
- Arbeitsstättenrichtlinie und Bildschirmgeräte-Richtlinie
Darüber hinaus befasst sich FIEC mit neuen Risiken, die von der EU identifiziert wurden:
- Psychosoziale Risiken und psychische Gesundheit
- Auswirkungen des Klimawandels (u.a. Hitze)
- Einsatz digitaler Werkzeuge
FIEC leistet auch einen Beitrag zu den Aktivitäten der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) und beteiligt sich an deren Präventionskampagnen zur Förderung gesunder Arbeitsplätze. Die Kampagne im Zeitraum 2026-2028 wird sich auf psychische Gesundheit und psychosoziale Risiken am Arbeitsplatz in „neuen und übersehenen Berufsgruppen, Sektoren und Bereichen“ konzentrieren.
Warum sich die FIEC mit diesem Thema beschäftigt:
Die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ist eine Priorität für die Bauwirtschaft. Die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG schreibt dazu eine Gewährleistungsverpflichtung der Arbeitgeber vor. Diese müssen eine umfassende Bewertung für alle Arten von Risiken durchführen. Eine sichere Arbeitsumgebung trägt auch dazu bei, das Image der Branche zu verbessern, um Beschäftigte zu halten und anzuwerben.
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen müssen für Bauunternehmen realistisch umsetzbar bleiben. Jede neue Rechtsvorschrift auf EU-Ebene sollte einer gründlichen Folgenabschätzung unterzogen werden, die die Kosten und den Nutzen neuer Maßnahmen berücksichtigt. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um Entscheidungsträgern Einblicke aus der Perspektive der Bauunternehmen zu ermöglichen.
Die Sozialpartner befassen sich bereits auf nationaler Ebene mit o.g. Aspekten unter Berücksichtigung der Besonderheiten vor Ort.
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JUN 2021
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Veröffentlichung des strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-2027 – Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in einer sich wandelnden Arbeitswelt. |
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05.10.2021
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Gemeinsame Erklärung von FIEC und EFBWW (Europäische Föderation der Bau- und Holzarbeiter) zum strat. Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021-27. |
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28.09.2022
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Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. |
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08.12.2022
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FIEC-Positionspapier zur Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz |
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07.02.2023
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FIEC-Konsultationsbeitrag zur Untersuchung und Registrierung von Asbest in Gebäuden. |
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27.06.2023
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Mitgliedstaaten und EU-Parlament einigen sich auf die Überarbeitung der Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz. |
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06.07.2023
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Mitteilung der Europäischen Kommission zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit. |
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19.03.2024
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Veröffentlichung der fünften.Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (Blei und Diisocyanate) im Amtsblatt der EU. |
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04.07.2025
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FIEC-Positionspapier zum Thema „Umgang mit psychischen Erkrankungen in der Bauindustrie“ veröffentlicht. |
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2024-2025
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FIEC-Beteiligung an der Erstellung eines Asbestleitfadens der EU-Kommission. |
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17.07.2025
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Die Europäische Kommission veröffentlicht die sechste Überarbeitung der Richtlinie über Karzinogene, Mutagene und reproduktionstoxische Stoffe (CMRD6) (PAK und Schweißrauch). |
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SEP 2025
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Die Europäische Kommission beginnt mit einer Folgenabschätzung zur 7. Überarbeitung der CMRD (alveolengängiges kristallines Siliziumdioxid). |






