ECO Kommission (ECO)

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Im Juni 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr Weißbuch zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Bereich der ausländischen Subventionen. Das Weißbuch über ausländische Subventionen enthält eine Reihe von Ideen, wie die verzerrenden Auswirkungen ausländischer Subventionen im EU-Binnenmarkt beseitigt werden können.

Im Mai 2021 hat die Europäische Kommission das Weißbuch weiterverfolgt und einen Vorschlag für eine Verordnung über wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen im EU-Binnenmarkt veröffentlicht. Nach der vorgeschlagenen Verordnung wird die Kommission befugt sein, finanzielle Zuwendungen von Behörden eines Nicht-EU-Landes zu untersuchen, die Unternehmen in der EU zugutekommen, und gegebenenfalls deren wettbewerbsverzerrende Auswirkungen zu beseitigen. In der Verordnung wird die Einführung von drei Instrumenten vorgeschlagen, zwei notifizierungsbasierte und ein allgemeines Marktuntersuchungsinstrument. Dazu gehört ein notifizierungsbasiertes Instrument zur Untersuchung von Angeboten bei öffentlichen Aufträgen, die eine finanzielle Beteiligung einer Nicht-EU-Regierung beinhalten, wenn der geschätzte Wert des Auftrags 250 Millionen Euro oder mehr beträgt.

Warum beschäftigt sich die FIEC mit diesem Thema

Die FIEC behandelt dieses Thema in Zusammenarbeit mit den European International Contractors (EIC) und der European Dredging Association (EuDA). Die Gründe, warum sich die FIEC mit diesem Thema befasst, sind ähnlich wie die für das Internationale Beschaffungsinstrument (IPI).

In den letzten Jahren haben wir beobachtet, dass immer mehr große öffentliche Infrastrukturprojekte an chinesische Staatsunternehmen (SOEs) vergeben werden, die extrem niedrige Preise anbieten, mit denen private europäische Unternehmen nicht konkurrieren können. Die Verordnung über wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen im EU-Binnenmarkt kann, wenn sie richtig konzipiert ist, zum Ausschluss staatlicher Unternehmen aus Drittländern von öffentlichen Vergabeverfahren führen.

 

Aktionen und wichtigste Termine
17/06/2020
Die Europäische Kommission veröffentlicht ein Weißbuch über ausländische Subventionen
22/09/2020
FIEC beteiligt sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission
10/2020-05/2021
FIEC hält mehrere Treffen mit Beamten der Europäischen Kommission und Mitgliedern des Europäischen Parlaments ab
05/2021
Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Vorschlag für eine Verordnung über wettbewerbsverzerrende ausländische Subventionen
05/2021
Launch der interaktiven Karte Third country state-owned enterprises in the European procurement market
24/09/2021
FIEC Positionspapier

 

2012 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum EU-Binnenmarkt für öffentliche Aufträge und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge von Drittländern vor – auch bekannt als Instrument für das internationale Beschaffungswesen (IPI). Hauptziel war es, die Hebelkraft der EU als Verhandlungspartner zu stärken, um Reziprozität zu erreichen, was den Zugang von europäischen Unternehmen zu den Märkten für öffentliche Aufträge in Drittländern betrifft. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Europäische Kommission im Fall, dass ein Drittland, das nicht Mitglied des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ist, den Marktzugang für europäische Unternehmen einschränkt, restriktive Maßnahmen gegen Wirtschaftsteilnehmer aus dem betroffenen Land verhängen kann.

Während der Rechtsetzungsvorgang in den letzten Jahren zum Stillstand gekommen war, haben die Mitgliedstaaten erhebliche Fortschritte erzielt und im Juni eine Einigung erzielt. Die Verhandlungen mit den anderen EU-Organen über das endgültige Instrument werden voraussichtlich Ende 2021 beginnen.

Warum beschäftigt sich die FIEC mit diesem Thema

Die FIEC befasst sich mit diesem Thema in Zusammenarbeit mit den European International Contractors (EIC) und der European Dredging Association (EuDA). Die FIEC beschäftigt sich mit den Fragen, die den Binnenmarkt betreffen, und betrachtet das IPI als ein Instrument zur Prävention gegen unfairen Wettbewerb auf dem Binnenmarkt, während sich unsere Partner mit den außereuropäischen Problemen befassen. In den letzten Jahren beobachten wir eine wachsende Anzahl sehr großer Infrastrukturvorhaben, die an chinesische Staatsunternehmen (SOEs) vergeben werden, die mit extrem niedrigen Preisen antreten, mit denen private europäische Unternehmen nicht mithalten können. Wenn das IPI gut gestaltet ist, könnte es letztendlich dazu führen, dass staatliche Unternehmen aus Drittländern von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

 

Aktionen und wichtigste Termine
21/03/2012
Europäische Kommission legt IPI-Vorschlag vor
29/01/2016
Europäische Kommission legt überarbeiteten IPI-Vorschlag vor
12/06/2019
Aktionsplan von FIEC/EIC/EuDA
17/09/2019
Positionspapier von FIEC/EIC/EuDA zur Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen auf dem Gebiet der Baudienstleistungen
2019-2021
Mehrere Treffen mit Beamten der Europäischen Kommission und Mitgliedern des Europäischen Parlaments
05/2021
FIEC-EIC Positionspapier
05/2021
Launch der interaktiven Karte Third country state-owned enterprises in the European procurement market
09/2021
FIEC-EIC Vorschlag für Änderungen

 

Um das Versprechen der EU im Pariser Abkommen von 2015 zu honorieren, stellte die Europäische Kommission im März 2018 einen Aktionsplan für nachhaltige Finanzierung auf. Letzterer umfasst unter anderem eine Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, die im Jahr 2020 angenommen wurde.

Das Kernstück dieser Verordnung ist die so genannte EU-Taxonomie. Die EU-Taxonomie ist eine Klas-sifizierung, die festlegt, unter welchen Bedingungen eine wirtschaftliche Tätigkeit für die Zwecke von Investitionen als ökologisch nachhaltig angesehen werden kann. Diese Klassifizierung wird in delegier-ten Rechtsakten festgelegt. Die EU-Taxonomie gilt für die Kennzeichnung von Finanzprodukten und die Offenlegungspflicht für Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung fallen. Das übergreifende Ziel ist es, eine gemeinsame Grundlage für nachhaltige Investitionen zu schaffen und Kapitalströme in nachhaltige Aktivitäten zu lenken.

Die EU-Taxonomie wird von der Plattform für nachhaltige Finanzen ausgearbeitet. Die FIEC ist die ein-zige Organisation aus der Bauindustrie, die als Mitglied der Plattform für nachhaltige Finanzen aufgenommen wurde. Der Vertreter der FIEC in der Plattform ist Pekka Vuorinen vom Finnischen Bauverband.

Warum beschäftigt sich die FIEC mit diesem Thema

1. Bautätigkeiten (z. B. Bau von Gebäuden, Renovierung, Bau von Infrastruktur) gehören zu den Tätigkeiten, die von der EU-Taxonomie erfasst werden. Mit anderen Worten: die EU-Taxonomie legt fest, unter welchen Bedingungen z. B. der Bau von Gebäuden als ökologisch nach-haltig angesehen werden kann.

2. Die EU-Taxonomie wird erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung von Bautätigkeiten haben.

  • Unternehmen, die auf dem Finanzmarkt notiert sind, werden ihre Ausrichtung an der Taxonomie offenlegen müssen.
  • Geschäftsbanken werden die Ausrichtung ihrer Kreditvergabe an der Taxonomie offen-legen müssen, was sich auch auf die Kunden der Banken auswirken wird.
  • Die Europäische Investitionsbank wird die EU-Taxonomie für ihre Finanzierungstätigkeit verwenden.
  • Wir gehen davon aus, dass grüne Staatsanleihen und ein umweltfreundliches öffentli-ches Beschaffungswesen nach und nach die EU-Taxonomie nutzen werden.
Aktionen und wichtigste Termine
05/2018
Die Europäische Kommission legt ihren Vorschlag vor
07/2020
Verabschiedung der Taxonomie-Verordnung durch die EU-Institutionen
10/2020
FIEC wird als Mitglied der Plattform für nachhaltige Finanzen ernannt
08/2021
Die Plattform für nachhaltige Finanzen veröffentlicht den Entwurf der Kriterien
12/2021
EU-Institutionen verabschieden erste delegierte Rechtsakte
01/2022
Erste delegierte Rechtsakte und Berichtspflichten treten in Kraft
04/2022
Die Europäische Kommission nimmt die zweiten delegierten Rechtsakte an

 

Das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) umfasst die wichtigsten Verkehrswege in der EU. (siehe interaktive TEN-V-Karte).

Die Politik der transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) zielt darauf ab, Engpässe zu beheben, fehlende Verbindungen anzugehen, die Interoperabilität zwischen verschiedenen Verkehrsträgern und zwischen regionalen und nationalen Verkehrsinfrastrukturen zu verbessern sowie Ballungsräume in das Netz einzugliedern. Sie wurden ursprünglich durch den Maastrichter Vertrag geschaffen und zuletzt im Jahr 2013 revidiert. Die Verordnung aus 2013 unterscheidet zwischen einem Gesamt- und einem Kernnetz, wobei Ersteres abgelegene Gebiete einschließt und Letzteres Korridore von „höchster strategischer Bedeutung“ umfasst. Gemäß der Verordnung soll das Kernnetz bis 2030 fertiggestellt werden und das Gesamtnetz bis 2050. Eine Überarbeitung der TEN-V-Leitlinien ist für 2021 geplant.

Um Investitionen in das TEN-V zu fördern und das Ziel der Politik zu erreichen, wurde 2013 ein spezielles Finanzierungsinstrument, die Connecting Europe-Fazilität (CEF), eingerichtet.

Darüber hinaus will die Europäische Kommission die Fertigstellung des TEN-V mit der Verordnung über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes beschleunigen. Mit ihr sollen ein günstiges regulatorisches Umfeld geschaffen und effiziente Verfahren eingeführt werden, da die Umsetzung von TEN-V-Vorhaben von komplexen Verwaltungsverfahren und regulatorischer Unsicherheit beeinträchtigt wird. Der Vorschlag wird noch im Rat debattiert.

Warum beschäftigt sich die FIEC mit diesem Thema

Die TEN-V-Verordnung ist ein zentrales Instrument auf EU-Ebene zur Beeinflussung der Infrastrukturpolitik der Mitgliedstaaten. Die wichtigsten Bestimmungen sind aus unserer Sicht diejenigen, die sich auf die Infrastrukturanforderungen beziehen. Diese Anforderungen definieren die Eigenschaften, die die TEN-V-Infrastruktur haben muss. So wird in der Verordnung beispielsweise festgelegt, wie viele Fahrspuren eine Autobahn haben muss. Dank der intensiven Lobbyarbeit der FIEC in den letzten Jahren ist die Europäische Kommission bestrebt, den Ansatz in Bezug auf die Qualität der TEN-V-Infrastruktur und deren Instandhaltung zu stärken. Dazu gehört auch die strukturelle Stabilität von kritischen Anlagen wie Brücken und Tunneln. Außerdem möchte die Europäische Kommission das TEN-V zu einem Vorläufer für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge machen. Schließlich soll die eventuell überarbeitete Verordnung auf eine beschleunigte Fertigstellung des TEN-V drängen.

Je nachdem, wie ehrgeizig diese Anforderungen sein werden, kann die Verordnung ein Auslöser für Infrastrukturarbeiten sein.

Aktionen und wichtigste Termine
2019-2020
Mehrere Treffen mit Beamten der Europäischen Kommission und Mitgliedern des Parlaments zum Thema Instandhaltung der Infrastruktur
01/2021
Erfolgreiche Lobbyarbeit für den Initiativbericht des Europäischen Parlaments
05/2021
Beitrag zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission
Q4/2021
Vorschlag für die Überarbeitung der TEN-V Verordnung (tbc)