Sozialkommission (SOC)

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Mit der Verordnung (EU) 2019/1149 vom 20. Juni 2019 wird die Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority - ELA) eingerichtet: https://www.ela.europa.eu/home

Die wichtigsten Ziele der ELA sind folgende: Verbesserung des Zugangs zu Informationen für Einzelpersonen und Arbeitgeber über ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Arbeitskräftemobilität und Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, Stärkung der operativen Zusammenarbeit zwischen Behörden in der grenzüberschreitenden Durchsetzung des diesbezüglichen Unionsrechts, darunter die Erleichterung gemeinsamer Kontrollen, Bereitstellung von Mediation und Problemlösungshilfen bei Streitfällen zwischen den Behörden der einzelnen Länder.

Der Verwaltungsrat und die Stakeholder-Gruppe, in der FIEC Mitglied ist, wurden Ende 2019 eingerichtet. Seitdem wurden mehrere Arbeitsgruppen eingerichtet: eine zur (besseren) Information von Unternehmen und Arbeitnehmern durch die Behörden, eine zu gemeinsamen Inspektionen und eine weitere zur Mediation.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen

Mobilität auf dem Binnenmarkt ist ein Thema von entscheidender Bedeutung für Bauunternehmen. Sie gehört zudem aufgrund der Schwierigkeiten bei den Kontrollen und der mangelnden Koordinierung zwischen Behörden zu den Quellen für Betrug, der aufrichtigen Unternehmen schadet und es ihnen erschwert, unter fairen Wettbewerbsbedingungen zu arbeiten. Außerdem wurden im Jahr 2021 wichtige eigenständige Gremien, die sich mit mobilitätsbezogenen Fragen befassten (d.h. der Expertenausschuss für Entsendung der Europäischen Kommission und die EU-Plattform gegen Schwarzarbeit), in denen die FIEC saß, in die ELA integriert. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass die FIEC ihre Präsenz in dieser neuen Behörde (d.h. in der Stakeholdergruppe) gesichert hat.

Aktionen und wichtigste Termine
16/10/2019
Offizieller Start der ELA
22/11/2019
Teilnahme der FIEC an der 1. Sitzung der Stakeholder-Gruppe
05/05/2020
Teilnahme der FIEC an der 2. Sitzung der Stakeholder-Gruppe
14-15/12/2020
FIEC nimmt an der 3. Sitzung der Stakeholder-Gruppe teil (einschließlich gemeinsamer Sitzung mit dem Verwaltungsrat)
18/05/2021
FIEC nimmt an der 3. Sitzung der Stakeholder-Gruppe teil
Frühjahr 2021
Der Expertenausschuss für Entsendung und die EU-Plattform gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit werden in die ELA aufgenommen
12/10/2021
FIEC nimmt an der 4. Sitzung der Stakeholder-Gruppe teil

 

Am 1. Juli 2020 legte die Europäische Kommission eine aktualisierte EU-Qualifikationsagenda vor, die auf der Agenda von 2016 aufbaut, welche inzwischen umgesetzt wurde.

Diese Agenda setzt neue ehrgeizige quantitative Ziele für die Höherqualifizierung (Verbesserung vorhandener Qualifikationen) und Umschulung (Ausbildung in neuen Qualifikationen) von Menschen in den nächsten fünf Jahren.

Die vorgelegte Agenda konzentriert sich insbesondere auf 3 Grundsätze:

  • Upskilling und Reskilling sollen den grünen und digitalen Wandel und die Erholung der EU von der COVID-Krise im Allgemeinen unterstützen;
  • Die Menschen sollten "Fähigkeiten für den Arbeitsplatz" entwickeln, d. h. in einem möglichst pragmatischen Ansatz, der auch die berufliche Aus- und Weiterbildung umfasst;
  • Erwachsene sollten Zugang zu lebenslangem Lernen haben.

Die erste der 12 Maßnahmen ist die Einrichtung mehrerer sektoraler "Pakte für Kompetenzen", auch im Bauwesen. Dies soll die Interessengruppen, einschließlich der Sozialpartner, zusammenbringen, die das Ziel verfolgen, die Arbeitskräfte zu qualifizieren und umzuschulen, um den grünen und digitalen Wandel zu ermöglichen. Von diesen Akteuren wird erwartet, dass sie eine Charta unterzeichnen, in der die wichtigsten Grundsätze festgelegt werden, die für die Verwirklichung dieses Ziels innerhalb ihrer Organisationen, aber auch in ihrer gesamten Wertschöpfungskette von wesentlicher Bedeutung sind.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen

Die Probleme des Fachkräftemangels, der Qualifikationslücken und des Missverhältnisses zwischen den Qualifikationen im Bausektor sind für die FIEC von entscheidender Bedeutung.

Dies gilt umso mehr, als die Verfügbarkeit von qualifizierten Bauarbeitern der Schlüssel zum Erfolg der Renovierungswelle des Europäischen Green Deals sowie zum allgemeinen digitalen Wandel in der Bauindustrie sein wird.

Die FIEC ist bereits in vielerlei Hinsicht an diesen Themen beteiligt, insbesondere durch unseren sozialen Dialog mit dem EFBH.

Darüber hinaus ist die FIEC Partner im "Construction Blueprint for a Sectorial Skills Strategy" (Erasmus+ Projekt), das bis Ende 2022 laufen wird und den neuen Qualifikationsbedarf in den Bereichen Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung definiert.

Gemeinsam mit dem EFBH arbeitet die FIEC an der Vorbereitung der Grundlage für einen Pakt für Kompetenzen im Bauwesen, der auf unserer gemeinsamen Erfahrung in diesem Bereich basiert und einige mögliche qualitative Ziele anvisiert, für die wir uns weiter engagieren können.

 

Aktionen und wichtigste Termine
01/07/2020
Die Europäische Kommission stellt die aktualisierte EU-Qualifikationsagenda vor
10/11/2020
Offizieller Start des Pakts für Kompetenzen (mit mehreren beteiligten Sektoren)
27/11/2020
FIEC (VP Schons und VP Petrucco) nimmt an einem Treffen mit den Kommissaren Breton (Binnenmarkt und Industrie) und Schmit (Beschäftigung und Soziales) über einen Pakt für Kompetenzen im Bauwesen teil
08/02/2021 und 04/06/2021
FIEC und EFBH arbeiten bei ihren Treffen im Rahmen des sozialen Dialogs an der Vorbereitung einer "Charta des Baugewerbes"
November 2021
Voraussichtliche offizielle Verabschiedung der "Bau-Charta" durch FIEC und EFBH (in Zusammenarbeit mit EBC)

 

Da der EU-Strategierahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2014-2020) ausläuft, hat die Europäische Kommission einen aktualisierten Strategierahmen für den Zeitraum 2021-2027. ausgearbeitet und veröffentlicht. Dies wird als hohe Priorität angesehen.

Mit der Erneuerung des Strategischen Rahmens, den Empfehlungen und der Überarbeitung einiger Rechtsakte will die Europäische Kommission Folgendes erreichen:

  • die Veränderungen am Arbeitsplatz besser zu antizipieren und zu bewältigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem digitalen und grünen Wandel;
  • die Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen zu verbessern;
  • sich auf eine mögliche Gesundheitskrise vorzubereiten.

 

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben für die FIEC, die in diesem Bereich auch eng mit den Gewerkschaften (EFBH) zusammenarbeitet, absoluten Vorrang. Auch wenn sich die Situation in den letzten Jahren verbessert hat, ist das Baugewerbe nach wie vor anfällig für Unfälle und arbeitsbedingte Krankheiten.

In ihrer Antwort auf die Konsultation der Kommission wies die FIEC darauf hin, dass der derzeitige Rechtsrahmen ausreichend sei, so dass der Schwerpunkt eher auf die Umsetzung der bestehenden Vorschriften gelegt werden sollte, und zwar durch den Austausch bewährter Verfahren, Sensibilisierungskampagnen, Begleitmaßnahmen für Unternehmen und insbesondere KMU usw.

Die FIEC bereitet derzeit eine Reaktion auf den veröffentlichten aktualisierten Strategierahmen vor.

 

Aktionen und wichtigste Termine
26/02/2021
FIEC-Beitrag zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Erneuerung des Strategischen Rahmens der EU für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021-2027
28/06/2021
Veröffentlichung des neuen Strategischen Rahmens der EU
06/10/2021
Treffen der FIEC und des EFBH im Rahmen des sozialen Dialogs. Vorbereitung einer gemeinsamen Erklärung als Reaktion auf die neue Strategie

 

Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) betrifft Maschinen und bestimmte Maschinenteile. Hauptanliegen der Richtlinie ist es, ein gemeinsames Sicherheitsniveau von Maschinen, die in allen EU-Mitgliedstaaten auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden, und die Freizügigkeit in der EU sicherzustellen.

Am 21. April 2021 schlug die Europäische Kommission vor, diese Richtlinie zu überarbeiten und sie in eine Verordnung umzuwandeln. Die Hauptziele dieser Überarbeitung sind die Angleichung des neuen Rechtsakts an die harmonisierten EU-Rechtsvorschriften über Produktsicherheit, die Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus dem technischen Fortschritt der Digitalisierung ergeben können, und die Beseitigung von Divergenzen bei der Auslegung.

Warum beschäftigt sich die FIEC mit diesem Thema

Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts in Bezug auf den freien Warenverkehr sowie Gesundheits- und Sicherheitsaspekte auf Baustellen sind zwei wichtige Themen, mit denen sich die FIEC befasst.

Die vorgeschlagenen Änderungen der Gesetzgebung können bedeutende Folgen haben, was die Verantwortung der Auftragnehmer (gegenüber der Verantwortung der Hersteller) z.B. bei eventuell erforderlichen Anpassungen an Maschinen oder bei Unfällen betrifft.

Generell wäre eine bessere Kooperation seitens der Hersteller erforderlich, was Bedienungsanleitungen, weiterführende Informationen zu den Maschinen, das Eigentum und die Verarbeitung der erzeugten Daten, etc. betrifft.

Parallel dazu nimmt die FIEC an der Sachverständigengruppe Maschinen der Europäischen Kommission teil und gibt Input und Feedback.

Aktionen und wichtigste Termine
30/08/2019
Beitrag der FIEC zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Revision der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
29/01/2020
Erste Sitzung der FIEC-Arbeitsgruppe „Maschinen“ (gemeinsam mit TEC-1 „Richtlinie, Normen und Qualitätssicherung“ (Directive, standards and quality assurance) und SOC-2 „Gesundheit und Sicherheit“)
März 2020
Beitrag der FIEC zum Entwurf einer Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA)
15/05/2020
Veröffentlichung des FIEC-Positionspapiers
08/12/2020
Veröffentlichung des 2. FIEC-Positionspapiers
21/04/2021
Veröffentlichung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine neue "Maschinenverordnung"
06/08/2021
Beitrag der FIEC zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission über die vorgeschlagene neue Verordnung

 

Die „Entsenderichtlinie“ legt die Regeln fest, die Anwendung finden, wenn ein Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum in einem anderen Land als dem, in dem es normalerweise tätig ist, Dienste bereitstellt. Da die Dienstleistung zeitlich begrenzt ist, sind manche der anzuwendenden Regeln diejenigen des „Gastlandes“ (Mindestlohn, Arbeitszeiten, Sicherheit und Gesundheitsschutz, …), während für andere Regeln (z.B. für die Sozialversicherung) diejenigen des „Heimatlandes“ anwendbar bleiben.

Zuletzt wurde die ursprüngliche Richtlinie aus 1996 über die „Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen“ durch die Richtlinie (EU) 2018/957 vom 28. Juni 2018 überarbeitet, um das Problem unfairer Praktiken anzugehen und den Grundsatz voranzubringen, dass gleiche Arbeit am gleichen Ort gleichermaßen vergütet werden sollte.

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Regeln ab dem 30. Juli 2020 anwenden.

Parallel dazu verfolgt die Europäische Kommission auch die Umsetzung der "Durchsetzungsrichtlinie" (2014/67/EU) durch die Mitgliedstaaten. Diese 2014 verabschiedete Richtlinie zielt darauf ab, die praktische Anwendung der Entsenderichtlinie zu verbessern, indem sie beispielsweise die Kontrollen und die Überwachung oder den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten regelt. Bislang haben die meisten Mitgliedstaaten "Aufforderungsschreiben" erhalten, weil ihre nationalen Rechtsvorschriften nicht mit dieser Richtlinie in Einklang stehen.

Warum beschäftigt sich die FIEC mit diesem Thema

Rund die Hälfte der Entsendungen innerhalb des Binnenmarktes entfallen auf Bautätigkeiten, weshalb diese neuen Regeln für Bauunternehmen spürbare Auswirkungen haben können.

Die FIEC verfolgt die Umsetzungsphase und hat ein wachsames Auge auf die neu eingeführten Bestimmungen, wie z.B.: die Bezugnahme auf „Vergütung“ anstatt „Mindestlohn“; eine zeitliche Begrenzung (höchstens zwölf Monate plus sechs mögliche zusätzliche Monate), nach deren Ablauf die Beschäftigungsbedingungen für die Arbeitnehmer anwendbar sind, die in dem Mitgliedsstaat gelten, in dem die Arbeit durchgeführt wird; eine Verdeutlichung der geltenden Regeln für die Rückerstattung durch den Arbeitgeber der Kosten, die durch die Entsendung entstanden sind, wie z.B. Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten.

Aktionen und wichtigste Termine
28/06/2018
Verabschiedung der neuen Entsenderichtlinie 2018/957/EG
30/07/2020
Ablauf der Frist für die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten

 

Gute Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, einschließlich des Schutzes der Arbeitnehmer vor der Exposition gegenüber Karzinogenen, hat für die Europäische Kommission oberste Priorität.

Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass ein besserer Schutz der Arbeitnehmer, die Asbest ausgesetzt sind, im Zusammenhang mit der grünen Transition, und für die Erholung von den Auswirkungen von COVID-19 von Bedeutung sein wird. Die Expositionsgrenzwerte für Asbest spielen in der Tat eine wichtige Rolle bei der Renovierung von Gebäuden.

Der derzeitige verbindliche Arbeitsplatzgrenzwert (OEL) für Asbest beträgt 0,1 Fasern/cm³ als achtstündiger zeitlich gewichteter Durchschnitt (TWA). Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass der bestehende OEL geändert werden sollte, um den neuesten Erkenntnissen, wissenschaftlichen Entwicklungen und dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen.

Parallel dazu befasst sich auch das Europäische Parlament mit diesem Thema, und zwar mit einem legislativen Initiativbericht des Europaabgeordneten Nikolaj Villumsen (Linke-DK). Der Berichterstatter plädiert ebenfalls für eine drastische Senkung des OEL für Asbest.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen

Asbest ist ein berufsbedingter, krebserregender Stoff, der seit Jahrzehnten weltweit im Bauwesen verwendet wird. Obwohl dieser Stoff in der EU nicht mehr allgemein verwendet wird, besteht ein erhebliches Altlastenproblem aufgrund seines Vorhandenseins in vielen älteren Gebäuden, die in den kommenden Jahren renoviert, umgebaut oder abgerissen werden dürften.

Diese Arbeiten stellen ein potenzielles Risiko dar, dass die Arbeitnehmer Asbest ausgesetzt werden, und es ist wichtig, dass sie von entsprechend geschulten Arbeitnehmern und unter der angemessenen Aufsicht ihrer Arbeitgeber kontrolliert durchgeführt werden.

Dies ist derzeit ein wichtiges Thema, nicht nur im Rahmen der EU-Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz der Arbeitnehmer, sondern auch aufgrund der EU-weiten Notwendigkeit, die Wärmedämmung der baulichen Umwelt zu verbessern und Energieeinsparungen im Einklang mit der EU-Initiative "Renovierungswelle" der Green Deals zu ermöglichen.

Die meisten EU-Mitgliedstaaten haben jedoch bereits strenge Grenzwerte und Maßnahmen in diesem Bereich eingeführt, und die FIEC ist besorgt, dass eine weitere Senkung der OEL auf EU-Ebene für Bauunternehmen zu unrealistisch wird, um sie einzuhalten.

Aktionen und wichtigste Termine
11/02/2021
FIEC-Beitrag zur Anhörung der Sozialpartner der Europäischen Kommission (1. Phase) zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz
03/03/2021
Interview mit externen Beratern, die im Auftrag der Europäischen Kommission mit der Folgenabschätzung beauftragt sind
23/04/2021
Treffen mit MdEP Villumsen zum Entwurf seines legislativen Initiativberichts
20/09/2021
FIEC-Beitrag zur Konsultation der Sozialpartner durch die Europäische Kommission (2. Phase)
27/09/2021
Verabschiedung des Villumsen-Berichts im EMPL-Ausschuss
2022
Erwarteter Revisionsvorschlag durch die Europäische Kommission

 

Im Dezember 2016 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Revision der bestehenden Verordnungen über die Koordinierung der Sozialversicherungssysteme (883/2004 und 987/2009) vor.

Ein modernisiertes System der Koordinierung der Sozialversicherungen zu erreichen, das der sozialen und wirtschaftlichen Realität der Mitgliedstaaten entspricht, ist eine der zentralen Beweggründe für diese Initiative.

Diese Initiative ergänzt die Überarbeitung der Entsenderichtlinie, die zur Annahme der neuen Entsenderichtlinie (Richtlinie 2018/957 vom 28. Juni 2018) führte.

Da die Überarbeitung der Verordnungen zur sozialen Sicherheit keine großen Fortschritte macht, haben sowohl die Europäische Kommission als auch das Europäische Parlament alternative Initiativen gestartet.

Die Europäische Kommission hat ein Pilotprojekt für einen Sozialversicherungsausweis gestartet, an dem etwa 10 Mitgliedstaaten beteiligt sind und das bis 2023 dauern soll.

Das Europäische Parlament wird in Kürze eine Entschließung über die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer mit einem persönlichen Arbeitsausweis verabschieden.

Warum beschäftigt sich FIEC mit diesem Thema und mit welchen Zielen

Mobilität auf dem Binnenmarkt ist ein Thema von entscheidender Bedeutung für Bauunternehmen.

In ihrem Vorschlag legt die Kommission den Schwerpunkt auf verschiedene Bereiche der Koordinierung, in denen Verbesserungen erforderlich sind (Zugang wirtschaftlich inaktiver Bürger zu Sozialleistungen, Langzeitpflegeleistungen, Leistungen für Arbeitslose und Familien), FIEC hingegen beschäftigte sich hauptsächlich mit den Bestimmungen mit Bezug auf das Entsendeproblem, wie z.B. folgende Erfordernisse: Stärkung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Behörden der einzelnen Länder; größere Zuverlässigkeit der A1-Formulare; Stärkung der Bestimmungen in Bezug auf die Ausübung von Tätigkeiten in einem oder mehreren Mitgliedstaaten; Abstimmung einiger der vorgeschlagenen Änderungen mit den Änderungen in Bezug auf die Entsendung, weil Unternehmen, Arbeitnehmer, Arbeitsaufsichtsbehörden und staatliche Stellen einen klaren und kohärenten Rechtsrahmen benötigen, um in der Lage zu sein, sich an ihn zu halten und ihn zu durchzusetzen.

Aktionen und wichtigste Termine
13/12/2016
Ursprünglicher Vorschlag der Europäischen Kommission
09/01/2018
FIEC-Stellungnahme
Herbst 2019 bis Herbst 2020
Trilogverhandlungen => Blockierungsfragen (d.h. Ausnahmeklausel zur Vorabmeldung)
01/03/2021
FIEC-Pressemitteilung "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit: FIEC lehnt Ausnahmen von der Voranmeldung für das Baugewerbe ab"
24/06/2021
Gemeinsame Erklärung von FIEC und EFBWW "EU-Sozialpartner im Baugewerbe fordern digitale Durchsetzung" als Reaktion auf den Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments zur Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer mit einer persönlichen Arbeitskarte
Herbst 2021
Die Trilog-Verhandlungen stocken weiter